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BGH Urteil v. - IV ZR 46/13

Gesetze: § 134 BGB, § 2 Abs 2 RDG, § 3 RDG

Verkauf einer Lebensversicherung: Abgrenzung zwischen einer erlaubnisbedürftigen Inkasso-Rechtsdienstleistung und einem erlaubnisfreien echten Forderungskauf

Leitsatz

Bei der Abtretung von Rechten aus einer Kapitallebensversicherung an ein Unternehmen, das sich geschäftsmäßig mit der Kündigung und Rückabwicklung solcher Versicherungsverträge befasst, ist für die Abgrenzung einer nach § 2 Abs. 2 und § 3 RDG unter Erlaubnisvorbehalt stehenden Inkassodienstleistung zum (erlaubnisfreien) echten Forderungskauf entscheidend, ob eine einzuziehende Forderung endgültig auf den Erwerber übertragen wird und dieser das volle wirtschaftliche Risiko der Beitreibung der Forderung übernimmt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DAAAI-33896

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