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BGH Urteil v. - XI ZR 295/12

Gesetze: § 826 BGB, § 830 Abs 1 S 1 BGB, § 830 Abs 2 BGB, § 128 HGB, § 130 HGB

Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die Fondsimmobilie finanzierenden Bank wegen Beihilfe zur vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung der Kapitalanleger

Leitsatz

Zur Haftung einer das Fondsobjekt eines geschlossenen Immobilienfonds finanzierenden Bank wegen Beihilfe zu einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung der Anleger durch die Fondsinitiatoren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAI-33908

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