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BGH Urteil v. - II ZR 39/10

Gesetze: § 280 BGB

Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht des Beraters über die von ihm erwartete Provision

Tatbestand

Die Beklagte, eine Privatbank, beteiligte sich im Jahr 2000 mit einem Anteil von rund 8,5 Mio. € an der Fondsgesellschaft „W.      V.     II GmbH & Co. KG“. Sie räumte der Klägerin im Frühjahr 2000 eine Unterbeteiligung in Höhe von 50.000 € ein. Zu diesem Zweck vereinbarten die Parteien in § 1 des Unterbeteiligungsvertrags eine Innengesellschaft bürgerlichen Rechts; die Klägerin erwarb keine Mitberechtigung an der Hauptbeteiligung, sondern nur schuldrechtliche Ansprüche aus dem Vertrag mit der Beklagten. In § 3 des Vertrags verpflichtete sich die Klägerin, zuzüglich zu der Einlage in Höhe von 50.000 € ein Agio in Höhe von 5 % zu leisten. Weiter heißt es dort: „Das Agio dient der Aufbringung des Agios für die Hauptbeteiligung (…).“

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Fundstelle(n):
BAAAI-34808

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