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§ 6 EStG Rückstellungen für Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche vertragliche Garantien
An die OFD ist die Frage herangetragen worden, ob die drohende Inanspruchnahme aus einer aus betrieblichen Gründen übernommenen Bürgschaft oder aus einer vergleichbaren vertraglichen Garantie nach wie vor noch zu einer Rückstellungsbildung in der Steuerbilanz führt.
Für die Beantwortung dieser Frage kommt es entscheidend darauf an, ob eine solche Rückstellung
1. dem Bereich der Verbindlichkeitsrückstellungen oder dem Bereich der Drohverlustrückstellungen (§ 5 Abs. 4a EStG) zuzuordnen ist und
2. wenn sie dem Bereich der Verbindlichkeitsrückstellungen zuzuordnen ist, ob die Vorschrift des § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG einer Rückstellungsbildung entgegensteht.
Weil diese Problematik von grundsätzlicher Bedeutung ist (betroffen ist vor allem der Bankenbereich), beantwortet die OFD die Frage wie folgt:
A Wesen einer Bürgschaft (bzw. eines Garantievertrags)
Die Bürgschaft selbst ist ein einseitig verpflichtetender Vertrag, in dem sich der Bürge (oftmals eine Bank) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten (z. B. Bankkunde) einzustehen (§ 765 Abs. 1 BGB). Daneben existiert in der Regel noch ein weiterer Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Dritten (= Hauptschuldner), in dem der Bürge - meist gege...