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BVerfG Beschluss v. - 2 BvR 1352/10

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 89b Abs 1 HGB, § 89b Abs 3 Nr 1 HGB, §§ 355ff ZPO, §§ 402ff ZPO, § 284 ZPO, § 355 ZPO, § 402 ZPO

Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Entscheidung der Zivilgerichte über die Erhebung eines angebotenen Beweises - hier: Sachverständigenbeweis bzgl der Unzumutbarkeit aus Gesundheitsgründen, weiterhin als Handelsvertreter tätig zu sein - keine Grundrechtsverletzung durch Absehen von Beweiserhebung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120522.2bvr135210

Fundstelle(n):
IAAAI-45285

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