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BVerfG Beschluss v. - 2 BvR 2677/11

Gesetze: § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 705 BGB, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 15 Abs 3 Nr 1 EStG

Nichtannahmebeschluss: Abfärberegelung des § 15 Abs 3 Nr 1 EStG - Personengesellschaft (hier: GbR) für Verfassungsbeschwerde gegen eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nicht beschwerdebefugt - zudem Zweifel bzgl der hinreichenden Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAI-45631

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