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BVerfG Urteil v. - 1 BvR 2668/07

Gesetze: § 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 8000 Euro trotz Beschwerderücknahme - offensichtliche Erfolgsaussichten im Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110307.1bvr266807

Fundstelle(n):
JAAAI-46222

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