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BVerfG Beschluss v. - 2 BvR 745/18

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 5 Abs 4 MRK, § 33a StPO, § 33 Abs 2 StPO, § 33 Abs 3 StPO

Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährleistung von Waffengleichheit im Haftprüfungsverfahren gem Art 5 Abs 4 MRK sowie im Anhörungsrügeverfahren nach § 33a StPO - Verletzung der Vorgaben des Art 103 Abs 1 GG durch Beschwerdeentscheidung im Haftfortdauerverfahren ohne vorherige Kenntnisgabe der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft an Inhaftierten - zudem fehlende fachgerichtliche Berücksichtigung einschlägiger Rspr des EGMR (, 8844/12, Rs. Stollenwerk ./. Deutschland) - jedoch kein Beruhen der angegriffenen Entscheidungen auf Gehörsverstoß

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180918.2bvr074518

Fundstelle(n):
ZAAAI-47459

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