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BVerwG Beschluss v. - 2 B 16/14

Gesetze: § 1 Abs 1 ErzUrlSoldV, § 1 Abs 2 ErzUrlSoldV, § 4 ErzUrlSoldV, § 28 Abs 7 S 1 SG, § 30a Abs 1 SG, § 1 Abs 3 STzV, § 11 SVG, § 13b Abs 3 S 1 SVG, § 13b Abs 3 S 5 SVG, § 2 SVG

Antrag einer Soldatin auf Teilzeit "statt einer Elternzeit"

Leitsatz

Eine Teilzeitbeschäftigung wird bereits dann "statt einer Elternzeit" in Anspruch genommen i.S.v. § 13b Abs. 3 Satz 5 SVG (mit der Folge eines ungekürzten Anspruchs auf Übergangsgebührnisse), wenn die Teilzeitbeschäftigung für einen Zeitraum beantragt und bewilligt wird, für den der Soldat oder die Soldatin (stattdessen) auch Anspruch auf die Gewährung von Elternzeit hat; einer dahingehenden ausdrücklichen Erklärung im Antrag oder Bescheid bedarf es nicht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2015:140415B2B16.14.0

Fundstelle(n):
UAAAI-50416

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