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BVerwG Beschluss v. - 3 AV 1/16

Gesetze: § 52 Nr 1 VwGO, § 52 Nr 3 VwGO, § 53 Abs 1 Nr 3 VwGO, § 53 Abs 3 VwGO, § 2 Abs 1 Nr 3 PBefG, § 11 PBefG, § 40 Abs 2 PBefG, § 45 Abs 2 PBefG

Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit

Leitsatz

Die Streitigkeit um die Zustimmung zu einer Fahrplanänderung für einen Buslinienfernverkehr bezieht sich nicht auf ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis im Sinne von § 52 Nr. 1 VwGO; die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts richtet sich in solchen Fällen nach § 52 Nr. 3 VwGO.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2016:180716B3AV1.16.0

Fundstelle(n):
XAAAI-51131

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