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Rechnungserteilung bei Dauerschuldverhältnissen; gesonderter Steuerausweis in Zahlungsbelegen und Umstellung auf Euro
1. Aus gegebenem Anlass weist die OFD darauf hin, dass es für den Vorsteuerabzug aus Dauerschuldverhältnissen (z. B. Miet- oder Pachtvertrag, Betreuungs-, Wartungsvertrag oder Pauschalvertrag mit einem Steuerberater) weiterhin genügt, dass im Vertrag das Entgelt für die einzelne Teilleistung sowie der darauf entfallende USt-Betrag und in ergänzenden Belegen (Zahlungsbelegen o. ä.) die jeweiligen Teilleistungszeiträume (Monate usw.) angegeben sind (Abschn. 183 Abs. 2 S. 3 UStR 2000).
Aus dem (UR 2001 S. 118, DStR 2002 S. 212; HFR 2001 S. 483) ergibt sich nicht, dass in den ergänzenden Belegen die USt nochmals gesondert auszuweisen ist. Unter Tz. 3 der Urteilsgründe führt der BFH zwar aus: ”Sollten z. B. monatliche Überweisungsbelege des Klägers vorliegen, in denen USt gesondert ausgewiesen ist, wäre ihm der Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 Nr. 4 i. V. mit § 14 Abs. 5 UStG zu gewähren.” Dieser Hinweis ist jedoch ausschließlich vor dem Hintergrund zu sehen, dass im Urteilsfall der strittige (Pacht-)Vertrag (aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen Steuersatzerhöhung) einen zu niedrigen Steuerausweis enthielt. Mit seinem o. b. Hinweis stellt der BFH lediglich klar, dass durch Angabe des zutreffenden Steuerbetrages auf...