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BVerwG Beschluss v. - 6 PB 47/09

Gesetze: § 78 ArbGG, § 83a Abs 2 S 1 ArbGG, § 90 Abs 2 ArbGG, § 91 Abs 1 S 2 ArbGG, § 92 ArbGG, § 92a Abs 1 ArbGG, § 88 Abs 2 S 1 PersVG SN

Einstellungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts; Erledigung der Hauptsache; übereinstimmende Erledigungserklärungen; Nichtzulassungsbeschwerde

Leitsatz

Der im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen ergangene Einstellungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts kann nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RAAAI-54863

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