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BVerwG Urteil v. - 9 A 22/08

Gesetze: § 17a Nr 7 FStrG, § 41 BImSchG, § 1 Abs 2 S 1 Nr 2 BImSchV 16, § 2 Anl 1 Tabelle A BImSchV 16, § 172 VwGO, § 113 Abs 5 S 2 VwGO

Straßenplanung: Planergänzung für Neu- und Ausbau des Verkehrsknotenpunkts Neefestraße/Südring in der Stadt Chemnitz; Lärmschutz; Kosten-Nutzen-Vergleich; Neubescheidungsklage; Lärmschutz in der Straßenplanung

Leitsatz

Zu den Anforderungen an den Kosten-Nutzen-Vergleich bei der Entscheidung über die Verhältnismäßigkeit aktiven Schallschutzes.

Tatbestand

Fundstelle(n):
VAAAI-54908

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