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BMF - IV B 7 - S 7100 -167/02 BStBl 2002 I S. 631

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen

Bezug:

Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen durch Gemeinden oder eingeschaltete Erschließungsträger gilt in Ergänzung des (IV B 7 - S 7100 - 55/00) unter Punkt II.2. nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten FinBeh des Bundes und der Länder Folgendes:

I.

1. Die Grundstückserschließung ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden (§ 123 BauGB). Führt die Gemeinde die Erschließungsmaßnahmen in eigener Regie durch oder bedient sie sich hierfür einer Erschließungsgesellschaft als Erfüllungsgehilfen, wird die Gemeinde hoheitlich tätig. Zur Deckung ihres Aufwands für die Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde öffentlich-rechtliche Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. BauGB.

Ustl. Besonderheiten bei dieser Gestaltung ergeben sich nicht. Da die Erschließungsgesellschaft nicht Eigentümerin der Grundstücke ist, erbringt sie stpfl. Werklieferungen (mit entsprechender Vorsteuerabzugsberechtigung) an die Gemeinde. Mangels wirtschaftlicher Tätigkeit erbringt die Gemeinde hinsichtlich der Erschließung keine stpfl. Ausgangsumsätze. Die erhobenen Erschließungsbeiträge stellen keine steuerbaren Entgelte dar. Deshalb ist die Gemeinde für die a...

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