Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerwG Urteil v. - 2 WD 7/11

Gesetze: § 8 WDO 2002, § 58 Abs 4 S 1 WDO 2002, § 58 Abs 4 S 2 Halbs 1 WDO 2002, § 60 Abs 1 WDO 2002, § 84 Abs 1 S 2 WDO 2002, § 91 Abs 1 S 1 WDO 2002, § 327 StPO, § 331 Abs 1 StPO, § 17 Abs 2 S 2 SG, § 23 Abs 1 SG

Folgen der Disziplinarmaßnahme; Nebeneinander von Beförderungsverbot und Bezügekürzung

Leitsatz

Bei der Feststellung, ob das Beförderungsverbot keine Auswirkungen auf den weiteren dienstlichen Werdegang des Soldaten haben wird und deshalb regelmäßig nach § 58 Abs. 4 Satz 1 WDO (juris: WDO 2002) zusätzlich eine Kürzung der Dienstbezüge auszusprechen ist, ist ausschließlich darauf abzustellen, ob der spezielle Sanktionsinhalt des Beförderungsverbots zum tragen kommt; keine Bedeutung erlangen insoweit die mit der disziplinarischen Ahndung für den Soldaten allgemein verbundenen Nachteile.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAI-56439

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank