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BSG Urteil v. - B 14 AS 33/20 R

Gesetze: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 1 Abs 4 S 1 AlgIIV 2008, § 5 Abs 4 S 1 JArbSchG, ArbZG

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nichtberücksichtigung bzw Privilegierung von Schülereinkommen - vier Wochen Erwerbstätigkeit innerhalb der Schulferien - zeitliche Begrenzung - Auslegung des Wochenbegriffs - Anzahl der Arbeitstage

Tatbestand

Streitig ist die teilweise Aufhebung der Leistungsbewilligung für November 2017 sowie die Festsetzung von Erstattungsforderungen in entsprechender Höhe aufgrund der Anrechnung von erzieltem Schülereinkommen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:111121UB14AS3320R0

Fundstelle(n):
EAAAI-57724

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