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BFH Urteil v. - VI R 26/19

Gesetze: AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; BewG § 51 Abs. 4 Satz 1; BewG § 51 Anlage 1; BewG § 51 Anlage 2; EStG § 10d; EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2, 3 und 4; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; EStG § 15 Abs. 4 Sätze 1 und 2;

Pferdehaltung ohne landwirtschaftliche Nutzflächen als gewerbliche Tierhaltung

Leitsatz

NV: Einkünfte aus der Haltung und Ausbildung von Pferden gehören regelmäßig zu den Einkünften aus gewerblicher Tierhaltung, wenn der Betrieb nicht über eine hinreichende Futtergrundlage in Gestalt von landwirtschaftlichen Nutzflächen verfügt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.041121.VIR26.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 417 Nr. 5
EStB 2022 S. 300 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2022 S. 274
RAAAI-57737

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