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BGH Beschluss v. - VII ZB 41/21

Gesetze: § 850c Abs 6 ZPO, § 54 Abs 3 Nr 1 SGB 1, § 2 Abs 4 S 1 BEEG

Pfändung von Arbeitseinkommen: Berücksichtigung des von dem unterhaltsberechtigten Ehegatten des Schuldners bezogenen Mindestelterngeldes bei der Berechnung des unpfändbaren Teils

Leitsatz

Das Mindestelterngeld nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BEEG ist aufgrund seiner besonderen Zweckbindung nicht den eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten im Sinne von § 850c Abs. 6 ZPO zuzurechnen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:230222BVIIZB41.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 10 Nr. 14
NJW-RR 2022 S. 579 Nr. 9
WM 2022 S. 626 Nr. 13
DAAAI-57798

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