Gesetze: § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Buchst a SGB 6 vom , § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Teils 2 SGB 6 vom , § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Teils 3 SGB 6 vom , § 236b Abs 1 SGB 6 vom , § 236b Abs 2 S 1 SGB 6 vom , § 3 Abs 4 Nr 1 SGB 3, § 110 SGB 3, § 111 SGB 3, InsO
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn infolge eines Wechsels des Versicherten in eine Transfergesellschaft und der Beendigung des befristeten Transferarbeitsverhältnisses durch Zeitablauf - Insolvenz des früheren Arbeitgebers - insolvenzbedingter Arbeitslosengeldbezug
Leitsatz
Zur Erfüllung der Wartezeit einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann der Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung auch dann durch eine Insolvenz des Arbeitgebers bedingt sein, wenn der Versicherte aus diesem Anlass in eine Transfergesellschaft wechselt und das Transferarbeitsverhältnis durch Fristablauf endet.