Pauschalreisevertrag: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der maßgeblichen Umstände für die Angemessenheit der dem Reiseveranstalter bei Reiserücktritt zustehenden Entschädigung
Leitsatz
Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Umstände, die für die Angemessenheit einer auf der Grundlage von § 651i Abs. 2 und 3 BGB a.F. geforderten Entschädigung maßgeblich sind, obliegt dem Reiseveranstalter (Bestätigung von , NJW 2016, 1508 Rn. 13 und Urteil vom - X ZR 13/14, RRa 2015, 144 Rn. 31).