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FG Münster Urteil v. - 1 K 1741/18 E

Gesetze: EStG § 7 Abs. 4; EStDV § 11c; EStG § 7 Abs. 1

Gebäude: Abschreibung

Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes

Leitsatz

1) Der Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes als 50 Jahre kann ggf. auch durch ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geführt werden.

2) Die Vorlage eines Bausubstanzgutachtens ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 8/2022 S. 352
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 31
DStRE 2022 S. 1031 Nr. 17
GStB 2022 S. 194 Nr. 6
KÖSDI 2022 S. 27718 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2023 S. 918
GAAAI-57920

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