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BSG Urteil v. - B 12 KR 29/19 R

Gesetze: § 7 Abs 1 SGB 4, § 23c Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 4

Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Notarzt im Rettungsdienst - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

Leitsatz

Notärzte im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst unterliegen der Versicherungspflicht aufgrund Beschäftigung, soweit sie als Teil einer Rettungskette fremdbestimmt in die Organisationsstruktur des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes eingegliedert sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:191021UB12KR2919R0

Fundstelle(n):
TAAAI-58007

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