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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KA 2988/19

Gesetze: SGB V § 106a Abs. 2 (in der Fassung des GKV-ModernisierungsG, heute § 106d Abs. 2); EBM GOP 01510

Leitsatz

Leitsatz:

Das "myelodysplastische Syndrom" ist ein Malignom i.S. der GOP 01510 EBM. Für die Wortlautauslegung medizinischer Begriffe, die in einer Gebührenordnung zur Abrechnung ärztlicher Leistungen Verwendung finden, kommt es auf den medizinisch-wissenschaftlichen Sprachgebrauch an. Der Rückgriff auf andere Leistungsverzeichnisse bzw. Gebührenordnungen ist nicht zulässig, wenn die GOP auf diese Verzeicnhisse - hier ICD-10-GM - nicht ausdrücklich Bezug nimmt.

Fundstelle(n):
WAAAI-58032

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