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Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung
, DOK 2021/0770982 - (BStBl I S. 1050)
Bezug: BStBl 2021 I S. 1050
Bezug: BStBl 2013 I S. 1022
Bezug: BStBl 2013 I S. 1326
Bezug: BStBl 2016 I S. 277
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden im , DOK 2021/0770982 - (BStBl 2021 I S. 1050) der Fettdruck im gesamten Text aufgehoben und die Randnummern 3, 41, 54, 55, 85, 111, 113, 131, 147 und 177 wie folgt gefasst:
„3 … Erreicht der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr, hat aber seine berufliche Tätigkeit noch nicht beendet, so ist dies unschädlich. Zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung …
41 … ; die Beiträge sind dabei gleichrangig zu behandeln. In Höhe des Verzichts auf die Steuerfreiheit mindert sich das steuerfreie Dotierungsvolumen des § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG. Wird kein Verzicht erklärt, kann das steuerfreie Dotierungsvolumen in vollem Umfang genutzt und für die darüber hinaus geleisteten, individuell zu besteuernden Beiträge die Förderung durch den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und Zulage nach Abschnitt XI EStG (s. Rn. 66 ff.) beansprucht werden. Der Arbeitnehmer kann …
54 Nach § 8 Abs. 2 BetrAVG hat der Arbeitnehmer im Insolvenzfall …
55 Führt der Arbeitnehmer die nach § 8 Abs. 2 BetrAVG übernommene Rückdeckungsversicherung mit eigenen Beiträgen ...