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BGH Urteil v. - 2 StR 41/21

Gesetze: § 301 StPO, § 400 Abs 1 StPO, § 401 Abs 3 S 1 StPO

Revision in Strafsachen: Überprüfung des tatgerichtlichen Urteils hinsichtlich Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten bei unbegründeter Revision der Nebenklage

Leitsatz

Bei einer unbegründeten Revision der Nebenklage erstreckt sich die aus § 301 analog StPO folgende Kontrollbefugnis des Revisionsgerichts auf Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht auf den Rechtsfolgenausspruch (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung; Beschluss vom - 2 StR 501/00).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:020222U2STR41.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 10 Nr. 15
NJW 2022 S. 1263 Nr. 17
wistra 2022 S. 528 Nr. 12
AAAAI-58275

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