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BGH Beschluss v. - IX ZB 5/21

Gesetze: § 305 Abs 1 Nr 1 InsO

Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens: Befugnis des Insolvenzgerichts zur Prüfung der vom Schuldner vorgelegten Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs

Leitsatz

Dem Insolvenzgericht steht keine inhaltliche Prüfungsbefugnis der von dem Schuldner vorgelegten Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs zu.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:240222BIXZB5.21.0

Fundstelle(n):
WM 2022 S. 675 Nr. 14
ZIP 2022 S. 816 Nr. 16
XAAAI-58344

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