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FG Münster Beschluss v. - 8 V 2789/21

Gesetze: AO § 233a; AO § 238 Abs. 1 Satz 1; AO § 240; GG Art. 3 Abs. 1

Verfahren

Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Leitsatz

1. Ein Abrechnungsbescheid stellt einen vollziehbaren Verwaltungsakt dar, wenn darin Säumniszuschläge erstmalig ausgewiesen werden.

2. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge in § 240 Abs. 1 Satz 1 AO.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAI-58383

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