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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 3424/20

Gesetze: SGB V § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Frage der Hauptberuflichkeit im Rahmen von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V ist nicht allein die wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit von Bedeutung, sondern vor allem ihr zeitlicher Umfang maßgeblich. Dies gilt selbst dann, wenn zwar eine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, aus dieser jedoch zeitweise gar keine oder nur geringe Einkünfte erzielt werden.

Fundstelle(n):
YAAAI-58536

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