Pauschalreisevertrag: Anforderungen an die Begründung eines Reisemangels bei behaupteter Beeinträchtigung durch nächtlichen Fluglärm
Leitsatz
Beruft sich der Reisende zur Begründung eines Reisemangels darauf, dass während seines Aufenthalts nachts teils mehrmals pro Stunde Flugzeuge in niedrigem Abstand über das von ihm gebuchte Hotel geflogen seien, wodurch seine Nachtruhe erheblich beeinträchtigt worden sei, ist sein Vorbringen zwar noch hinreichend vollständig im Sinne von § 138 Abs. 1 ZPO. Unter diesen Umständen genügt aber auch ein einfaches Bestreiten des Reiseveranstalters den Anforderungen des § 138 Abs. 2 ZPO.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:080222UXZR97.20.0
Fundstelle(n): NJW 2022 S. 9 Nr. 16 NJW-RR 2022 S. 634 Nr. 9 MAAAI-58673