Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - II B 49/21

Gesetze: AEUV Art. 107; AEUV Art. 267 Abs. 3; ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 5 Nr. 1; ErbStG § 13a; ErbStG § 13b; ErbStG § 13c; ErbStG § 19; ErbStG § 28a; EStG § 10b Abs. 1 Satz 9; FGO § 96 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3 Satz 4; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2;

Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens - Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip und das Beihilfenrecht der Union?

Leitsatz

1. NV: Die Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens ist nicht deshalb verfassungswidrig, weil in demselben Zeitraum eine erbschaftsteuerrechtliche Überbegünstigung des Betriebsvermögens zu verzeichnen wäre.

2. NV: Selbst wenn die begünstigte Besteuerung des Betriebsvermögens nach dem Recht der EU eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellen sollte, berührte dies nicht die nationale Besteuerung des erbschaftsteuerlichen Erwerbs von Privatvermögen.

3. NV: Sieht das FG von einer Vorlage an das BVerfG ab, liegt darin kein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO. Die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen ist eine materiell-rechtliche und keine verfahrensrechtliche Frage.

4. NV: Das FG ist als erstinstanzliches Gericht nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.170122.IIB49.21.0- 2 -

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 788 Nr. 14
BFH/NV 2022 S. 420 Nr. 5
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 13
EStB 2022 S. 300 Nr. 8
ErbStB 2022 S. 127 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 15/2022 S. 1026
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2022 S. 317
UVR 2022 S. 172 Nr. 6
KAAAI-58691

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank