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BGH Urteil v. - VII ZR 238/20

Gesetze: § 31 BGB, § 166 BGB, § 249 BGB, §§ 249ff BGB, § 826 BGB, § 286 Abs 1 S 1 ZPO, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 1 EGV 715/2007, § 6 EG-FGV, § 27 EG-FGV

Deliktshaftung des Kraftfahrzeugherstellers im Dieselskandal: Beteiligung eines handelnden Repräsentanten an der unternehmerischen Entscheidung über die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung; Wissenszurechnung über die Grenzen rechtlich selbständiger Konzerngesellschaften hinaus; Fiktionshaftung

Tatbestand

Der Kläger nimmt die beklagte Kraftfahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf Schadensersatz in Anspruch.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:251121UVIIZR238.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 2881 Nr. 49
ZIP 2021 S. 4 Nr. 48
OAAAI-58775

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