Deliktshaftung des Kraftfahrzeugherstellers im Dieselskandal: Beteiligung eines handelnden Repräsentanten an der unternehmerischen Entscheidung über die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung; Wissenszurechnung über die Grenzen rechtlich selbständiger Konzerngesellschaften hinaus; Fiktionshaftung
Tatbestand
Der Kläger nimmt die beklagte Kraftfahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf Schadensersatz in Anspruch.