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BGH Beschluss v. - I ZR 125/21

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 517 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei Hinweis an die Partei mittels einer E-Mail auf die am selben Tag ablaufende Rechtsmittelfrist

Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der die Partei mittels einer E-Mail auf die am selben Tag ablaufende Rechtsmittelfrist hinweisen und sie zur Einlegung des Rechtsmittels motivieren will, muss durch die Anforderung einer Lesebestätigung sicherstellen, dass die Nachricht vom Empfänger zur Kenntnis genommen worden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:181121BIZR125.21.0

Fundstelle(n):
NAAAI-58800

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