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BGH Urteil v. - VII ZR 320/21

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 2 BGB, § 286 BGB, Nr 2300 RVG-VV, Nr 3100 RVG-VV, § 19 Abs 1 S 2 Nr 1 RVG

Rechtsanwaltskosten: Auslösung einer Geschäftsgebühr durch eine vorprozessuale anwaltliche Zahlungsaufforderung

Leitsatz

Ob eine vorprozessuale anwaltliche Zahlungsaufforderung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV auslöst oder als der Vorbereitung der Klage dienende Tätigkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RVG zum Rechtszug gehört und daher mit der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 RVG-VV abgegolten ist, ist eine Frage der Art und des Umfangs des im Einzelfall erteilten Mandats (im Anschluss an , WM 2019, 1833).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:240222UVIIZR320.21.0

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 13 Nr. 17
NJW-RR 2022 S. 707 Nr. 10
JAAAI-58849

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