Anforderungen an die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Gerichts
Leitsatz
Aus dem "Jährlichkeitsprinzip" der Geschäftsverteilung folgt nicht, dass die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zum 1. Januar am Anfang der Liste neu beginnen muss; die Geschäftsverteilung kann auch vorsehen, dass die Heranziehung beim erreichten Stand der Liste fortzusetzen ist.