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BFH Beschluss v. - II B 6/21

Gesetze: GrEStG § 8 Abs. 1; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 147 Abs. 2;

Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht

Leitsatz

NV: Ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und einem Bauvertrag, der zur Einbeziehung der Baukosten in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage führen kann, setzt nicht zwingend voraus, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags ein rechtswirksames Angebot zum Abschluss eines Bauvertrags vorlag (Bestätigung des , BFH/NV 2015, 230).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.070222.IIB6.21.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 611 Nr. 6
ErbStB 2022 S. 168 Nr. 6
UVR 2022 S. 200 Nr. 7
HAAAI-59194

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