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BFH Beschluss v. - VIII B 50/21

Gesetze: FGO § 76 Abs. 2; FGO § 96 Abs. 1 Satz 2; FGO § 100 Abs. 2 Satz 1; FGO § 101; FGO § 116 Abs. 6; EStG § 20 Abs. 4a Satz 5;

Zur Auslegung des Klagebegehrens im Rahmen eines Urteils ohne mündliche Verhandlung

Leitsatz

NV: Ein Urteil ist verfahrensfehlerhaft ergangen, wenn das Gericht bei der Formulierung der Anträge für den nicht vertretenen Kläger dessen Klageziel im Sinne einer Abänderung des Bescheids mittels Anfechtungsklage erfasst, in den Gründen aber von einer Verpflichtungsklage ausgeht.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.141221.VIIIB50.21.0- 4 -

Fundstelle(n):
AO-StB 2022 S. 188 Nr. 6
BFH/NV 2022 S. 598 Nr. 6
BAAAI-59196

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