Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts
Leitsatz
1. Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt.
2. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz. In welchem Umfang das FG das ausländische Recht ermittelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen und ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig; der Vortrag der Beteiligten ist zu berücksichtigen.
3. Bei Ausschüttungen aus einer ausländischen Vermögensmasse obliegt es dem Empfänger, die Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls die erforderlichen Beweismittel dafür zu beschaffen, dass ihm nach Maßgabe des einschlägigen Rechts kein Anspruch auf die Ausschüttung zugestanden habe.
Tatbestand
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ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2021:U.250621.IIR31.19.0
Fundstelle(n): BStBl 2022 II Seite 497 BB 2022 S. 852 Nr. 15 BFH/NV 2022 S. 659 Nr. 6 BFH/PR 2022 S. 192 Nr. 7 DB 2022 S. 1048 Nr. 17 DB 2022 S. 6 Nr. 15 DStR 2022 S. 714 Nr. 14 DStRE 2022 S. 503 Nr. 8 EStB 2022 S. 252 Nr. 7 ErbBstg 2022 S. 163 Nr. 7 ErbStB 2022 S. 162 Nr. 6 KÖSDI 2022 S. 27725 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 9/2022 S. 359 VAAAI-59198