Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - II R 32/19

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 9 Satz 2; AStG a.F. § 15 Abs. 1; ZPO § 293; GG Art. 3 Abs. 1;

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit  - Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts

Leitsatz

1. NV: Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt.

2. NV: Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz. In welchem Umfang das FG das ausländische Recht ermittelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen und ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig; der Vortrag der Beteiligten ist zu berücksichtigen.

3. NV: Bei Ausschüttungen aus einer ausländischen Vermögensmasse obliegt es dem Empfänger, die Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls die erforderlichen Beweismittel dafür zu beschaffen, dass ihm nach Maßgabe des einschlägigen Rechts kein Anspruch auf die Ausschüttung zugestanden habe.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.250621.IIR32.19.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 595 Nr. 6
FAAAI-59199

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank