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Öffentliche Bekanntmachung des Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt
Bezug:
Die Finanzverwaltungen der Länder
Berlin
Brandenburg
Bremen
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
haben auf den (Hauptfeststellungszeitpunkt) den Grundsteuerwert für Grundstücke sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft festzustellen.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der oben genannten Länder ergeht folgende Aufforderung:
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt ist dem zuständigen Finanzamt bis zum
nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisches Formular) zu übermitteln. Soweit landesrechtlich nicht abweichend geregelt, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das zu bewertende Grundstück oder der zu bewertende Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt.
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Rechtsgrundlagen: | |
Die elektronischen Formulare für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden zum Beispiel im Portal "Mein ELSTER" (www.elster.de) bereitgestellt. Für die elektronische Übermittlung über das Portal "Mein ELSTE...