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BGH Beschluss v. - XI ZB 32/20

Gesetze: § 16 Abs 1 S 1 KapMuG, § 8g VerkaufsprospektG vom , § 13 VerkaufsprospektG vom , § 44 BörsG vom , §§ 44ff BörsG vom , § 32 Abs 2 S 1 VermAnlG, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB

Kapitalanleger-Musterverfahren: Gegenstandslosigkeit des Vorlagebeschlusses aufgrund der Auslegung des auf Feststellung eines Prospektfehlers gerichteten Feststellungsziels

Leitsatz

Ergibt in einem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz die Auslegung eines auf Feststellung eines Prospektfehlers gerichteten Feststellungsziels, dass der Prospektfehler ausschließlich als anspruchsbegründende Voraussetzung einer Haftung der Musterbeklagten unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung eines unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung festgestellt werden soll, und wird ein solcher Anspruch durch die spezialgesetzliche Prospekthaftung verdrängt, ist der Vorlagebeschluss insoweit gegenstandslos.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:220222BXIZB32.20.0

Fundstelle(n):
AG 2022 S. 579 Nr. 16
DB 2022 S. 1065 Nr. 17
NJW 2022 S. 9 Nr. 18
WM 2022 S. 714 Nr. 15
ZIP 2022 S. 745 Nr. 15
VAAAI-59279

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