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FG Münster Urteil v. - 7 K 2261/20 E

Gesetze: EStDV § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a); EStG § 33

Außergewöhnliche Belastungen

Überwinterung eines an Kälteallodynie Leidenden in Thailand als agB

Leitsatz

Die Angabe „in tropischem Klima” in einem amtsärztlichen Attest reicht zur Bestimmung des Kurorts i.S. des § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a) EStDV nicht. Kosten für die Überwinterung eines an Kälteallodynie Leidenden in Thailand sind aufgrund dessen nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.

Fundstelle(n):
GStB 2022 S. 191 Nr. 6
TAAAI-59391

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