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BGH Beschluss v. - 3 StR 493/21

Gesetze: § 64 S 2 StGB, § 85 Abs 1 S 1 IRG, §§ 85ff IRG, EURaBes 909/2008

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Hinreichend konkrete Erfolgsaussicht der Unterbringung aufgrund der Möglichkeit der Überstellung des Angeklagten zur Urteilsvollstreckung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:250122B3STR493.21.0

Fundstelle(n):
AAAAI-59448

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