Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 59/19

Gesetze: SGB XIII § 102

Leitsatz

Leitsatz:

Will ein Sozialhilfeträger im Rahmen des Kostenersatzes durch Erben gem. § 102 SGB XII einen von mehreren Miterben als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, muss die Auswahl im Rahmen einer Ermessensentscheidung erfolgen. Eine Ermessensreduzierung auf Null folgt nicht schon daraus, dass einer der Miterben Betreuer des verstorbenen Leistungsberechtigten war.

Fundstelle(n):
RAAAI-59613

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank