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BMF - III C 2 - S 7300/20/10001: 005 BStBl 2022 I S. 650

Vorsteuerabzug eines Gesellschafters aus Investitionsumsätzen; Veröffentlichung des

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Bezug: BStBl 2005 II S. 155

Bezug: BStBl 2021 II S. 881

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Der BFH hat mit Urteil vom , V R 8/15, BStBl 2022 II S. 288, entschieden, dass das Recht auf Vorsteuerabzug nach den EuGH-Urteilen vom , C-137/02, Faxworld, und vom , C-280/10, Polski Trawertyn, auch im Zusammenhang mit Übertragungsvorgängen auf Gesellschaften bestehen könne (Rn. 13 bis 17). Die vom Kläger bezogenen Beratungsleistungen seien aber – anders als die Vermögensgegenstände in den Sachverhalten der EuGH-Urteile Faxworld und Polski Trawertyn – auch im Fall einer tatsächlich gegründeten GmbH nicht auf die GmbH übertragbar gewesen. Durch sie seien keine auf eine GmbH übertragbaren Vermögenswerte („Investitionsgüter“) entstanden (Rn. 20). Der Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH könne im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH aber nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führen soll (Rn. 12).

I.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hierzu folgende Auffassung vertreten:

Leistet ein Gesellschafter bzw. eine Vorgründungsges...

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