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BFH Urteil v. - VI R 53/18

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2; EStG § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2;

Drittlohn bei Rabatten eines Automobilherstellers

Leitsatz

NV: Gewährt ein Automobilhersteller Arbeitnehmern eines Zulieferers, an dem er kapitalmäßig beteiligt ist und dem er eigene Arbeitnehmer überlässt, die nämlichen Rabatte beim Erwerb von Fahrzeugen wie seinen eigenen Arbeitnehmern, handelt es sich bei den Preisnachlässen um lohnsteuerbaren Drittlohn.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:U.160222.VIR53.18.0- 2 -

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 9/2022 S. 397
BFH/NV 2022 S. 587 Nr. 6
EStB 2022 S. 207 Nr. 6
KÖSDI 2022 S. 22798 Nr. 7
NJW 2022 S. 10 Nr. 20
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2022 S. 396
OAAAI-60057

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