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BSG Urteil v. - B 3 KR 13/20 R

Gesetze: § 133 Abs 1 S 1 SGB 5, § 133 Abs 1 S 2 SGB 5, § 133 Abs 1 S 5 SGB 5, § 133 Abs 2 SGB 5, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG

Krankenversicherung - Vergütung von Krankentransportleistungen privater Krankentransportunternehmen - Scheitern der Vergütungsverhandlungen - Wahrung der von den Krankenkassen einzuhaltenden grundrechtlichen Grenzen des Verhandlungsspielraums - kein Anspruch der privaten Krankentransportunternehmen auf eine bestimmte Vergütung

Leitsatz

Sind die von Krankenkassen einzuhaltenden grundrechtlichen Grenzen ihres Verhandlungsspielraums in gescheiterten Vergütungsverhandlungen für qualifizierte Krankentransportleistungen gewahrt, besteht für private Krankentransportunternehmen kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf eine bestimmte Vergütung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:170222UB3KR1320R0

Fundstelle(n):
YAAAI-60152

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