Krankenversicherung - Vergütung von Krankentransportleistungen privater Krankentransportunternehmen - Scheitern der Vergütungsverhandlungen - Wahrung der von den Krankenkassen einzuhaltenden grundrechtlichen Grenzen des Verhandlungsspielraums - kein Anspruch der privaten Krankentransportunternehmen auf eine bestimmte Vergütung
Leitsatz
Sind die von Krankenkassen einzuhaltenden grundrechtlichen Grenzen ihres Verhandlungsspielraums in gescheiterten Vergütungsverhandlungen für qualifizierte Krankentransportleistungen gewahrt, besteht für private Krankentransportunternehmen kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf eine bestimmte Vergütung.