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BSG Urteil v. - B 2 U 4/21 R

Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7 vom , § 8 Abs 1 S 3 SGB 7 vom , § 31 BeamtVG

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall im häuslichen Bereich - Betriebsweg - kein Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - objektivierte Handlungstendenz - innerhäuslicher Weg - Homeoffice - erstmalige Arbeitsaufnahme - Treppensturz - Abgrenzung zum Dienstunfall - keine Verletzung des Gleichheitssatzes gegenüber Beschäftigten am außerhäusigem Arbeitsplatz

Leitsatz

Der innerhäusliche Weg zur erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit im Homeoffice ist als Betriebsweg unfallversichert.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:081221UB2U421R0

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 12 Nr. 18
NJW 2022 S. 3029 Nr. 41
VAAAI-60260

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