Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7 vom , § 8 Abs 1 S 3 SGB 7 vom , § 31 BeamtVG
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall im häuslichen Bereich - Betriebsweg - kein Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - objektivierte Handlungstendenz - innerhäuslicher Weg - Homeoffice - erstmalige Arbeitsaufnahme - Treppensturz - Abgrenzung zum Dienstunfall - keine Verletzung des Gleichheitssatzes gegenüber Beschäftigten am außerhäusigem Arbeitsplatz
Leitsatz
Der innerhäusliche Weg zur erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit im Homeoffice ist als Betriebsweg unfallversichert.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2021:081221UB2U421R0
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 12 Nr. 18 NJW 2022 S. 3029 Nr. 41 VAAAI-60260