Ausbildungsförderung bei Überschreiten des Rentenalters
Leitsatz
Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG greift dann nicht ein, wenn der Auszubildende bei einem planmäßigen Abschluss der Ausbildung, für die er Ausbildungsförderung beansprucht, bereits das Rentenalter erreicht haben wird.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BVerwG:2021:101221U5C8.20.0
Fundstelle(n): NJW 2022 S. 10 Nr. 19 NJW 2022 S. 2130 Nr. 29 OAAAI-60339