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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 3 U 98/19

Gesetze: § 9 Abs 1 SGB VII; Nr 2102 BKV

Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2102 der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) - Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten - streitig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAI-60399

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