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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KR 472/17

Die Beteiligten streiten über den Anspruch auf Krankenhausvergütung. Umstritten ist hierbei die Frage der Berechnungsfähigkeit des Zusatzentgeltes ZE 130.02 (Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen) in Höhe von 2.262,97 Euro.

Fundstelle(n):
BAAAI-60446

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